Deckt die Kosten von ambulanten Arzt- & Facharztkosten inkl. Alternativmedizin ab, egal ob Privatarzt, Wahlarzt oder Kassenarzt.
Deckt die Kosten von ambulanten Arzt- & Facharztkosten inkl. Alternativmedizin ab, egal ob Privatarzt, Wahlarzt oder Kassenarzt.
Deckt die Kosten von ambulanten Arzt- & Facharztkosten inkl. Alternativmedizin ab, egal ob Privatarzt, Wahlarzt oder Kassenarzt.
Das beste Ärzteteam Ihres Vertrauens
+ freie Spitalswahl (auch Privatklinik)
+ kurze Wartezeiten
+ 2-Bettzimmer mit Hotelkomfort
Durch Kombination von Wahlarzt + Sonderklasse wird Ihren Mitarbeitern der volle Zugang zu Österreichs Top-Ärzten und -Kliniken ermöglicht.
Mit einer privaten Wahlarzt-Versicherung werden die Kosten bis zur vereinbarten Höhe übernommen, die durch Besuche bei Wahlärztinnen/Wahlärzten anfallen. Das ermöglicht die freie Arztwahl und kurze Wartezeiten.
Sie wählen selbst den Wahlarzt, Privatarzt oder Kassenarzt Ihres Vertrauens.
Ambulante Heilbehandlungen sind medizinische Behandlungen, die in einer Arztpraxis/Ordination oder durch Therapeuten, z.B. Physiotherapie erfolgen.
Nachdem die Arztrechnung bei der Krankenkasse eingereicht wurde, werden 100% der Restkosten bei Teilerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung und 80% Kostenerstattung in allen anderen Fällen rückerstattet. Bei Leistungen für Zahnbehandlungen werden 60% erstattet. Die Rückerstattung erfolgt bis zur Jahreshöchstleistung des gewählten Versicherungstarifs.
Die Sonderklasse-Versicherung übernimmt die Kosten von stationären Spitalsaufenthalten (auch in Privatspitälern), ermöglicht die freie Arztwahl, bietet rasche Operations- und Behandlungstermine und bezahlt den Aufenthalt im 2-Bettzimmer.
Bei einer stationären Aufnahme in einem Vertragskrankenhaus geben Sie einfach Ihre Polizzennummer bekannt oder zeigen Ihre Kundenkarte. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen der Versicherung und dem Spital/Privatklinik.
Der Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung ist eine Zuzahlung, die eine versicherte Person nach einem Spitalsaufenthalt selbst zu bezahlen hat.
Die Höhe des Selbstbehalts ist abhängig davon, in welchem Bundesland der Spitalsaufenthalt stattgefunden hat und reicht von 250 € bis 750 € und wird pro Kalenderjahr und pro Person höchstens 1 x verrechnet, unabhängig davon wie häufig und wie lange die versicherte Person im Spital war.
Der Selbstbehalt entfällt aber IMMER bei
- Spitalsaufenthalten bis zu 4 Tagen
- Unfallbehandlungen und deren Folgen
- Aufenthalten wegen Schwangerschaft & Entbindung
- tagesklinische Behandlungen & Aufenthalte
- bei definierten schweren Erkrankungen
Wir sind der Experte für betriebliche Gesundheitsvorsorge und finden das optimale Tarifmodell, maßgeschneidert für Ihr Unternehmen und zwar kostenlos und in Rekordzeit.
Dabei steht Service für uns an erster Stelle, daher bieten wir Ihnen gleich vier Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten:
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