Sonderklasse stationär | Leistungen im Detail |
Freie Arztwahl | Beste medizinische Betreuung durch Wahlärzte aus allen Fachrichtungen der Schulmedizin |
Freie Spitalswahl | 2-Bettzimmer mit Hotelkomfort in einem Privatspital Ihrer Wahl EUROPAWEIT |
Kostendeckungsgarantie | 100 % Kostensicherheit – böse Überraschungen ausgeschlossen |
Direktverrechnung Spital & Versicherung | Keine Barauslagen Ihrerseits |
Selbstbehalt | Der Selbstbehalt ist vom Bundesland der Krankenanstalt abhängig und beträgt € 750 in Wien und im Ausland € 500 in Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Tirol, Vorarlberg € 250 in Niederösterreich, der Steiermark und im Burgenland Er wird pro Kalenderjahr und pro versicherter Person höchstens 1 x verrechnet. ENTFÄLLT IMMER bei Spitalsaufenthalten bis zu 4 Tagen Unfallbehandlungen und deren Folgen innerhalb von 5 Jahren Aufenthalten wegen Schwangerschaft & Entbindung tagesklinischen Behandlungen & Aufenthalten folgenden schweren Erkrankungen: bösartige Neubildungen (Krebs), Gehirntumore, Entfernung unklarer Tumore der Brustdrüse & der inneren Organe, Herzklappen-OP, OP der Halsschlag- & Hauptschlagader, Bypass OPs der Koronararterien, Herzkatheter- und Stent-Implantationen in die Koronargefäße, Transplantationen von Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Niere und Knochenmark |
Weitere Leistungen | Ersatztagegeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse wenn die Sonderklasse nicht in Anspruch genommen wird | € 202,38 pro Tag |
Entbindungsgeld Bei Entbindungen in der Allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses, wenn keinerlei Kosten entstehen oder in ambulanten geburtshilflichen Einrichtungen oder bei Entbindungen daheim. | € 2.361,20 |
Baby-Versicherungs-Garantie Damit besteht die Möglichkeit ein neugeborenes leibliches Kind ohne Überprüfung des Gesundheitszustandes in den Versicherungsvertrag mit einzuschließen im gleichen Ausmaß des versicherten Elternteils. Erfolgt die Mitversicherung des Kindes innerhalb der ersten 2 Monate nach Geburt, ist das 1. Versicherungsjahr für das Baby prämienfrei. | |
Transportkosten bis werden erstattet bei einem medizinisch notwendigen Transport zu einer stationären Heilbehandlung in einer Krankenanstalt & für den Transport nach Hause. Ansprüche gegen die Sozialversicherung werden abgezogen. | € 674,63 |
Bergungskosten bis per Hubschrauber bis Versichert sind die nachgewiesenen Kosten des Suchens nach der versicherten Person und seines Transportes bis zum nächstgelegenen Spital. Ansprüche gegen die Sozialversicherung werden abgezogen. | € 1.787,87 € 2.979,80 |
Ärztliche Zweitmeinung bis Vor jeder Operation bei einem anderen, frei wählbaren Facharzt | € 252,98 |
Begleitperson Bei einem Krankenhausaufenthalt einer versicherten Person bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden die vollen Kosten für eine Begleitperson übernommen. | voll |
Psychologische Beratung bei bestimmten Diagnosen bis bei Diagnosen von HIV, Aids, Krebs, Multiple Sklerose und Querschnittlähmung. | € 843,28 |
Zuschuss für Kur und Rehabilitation Wird geleistet, wenn ein Sozialversicherungsträger den Versicherten in ein Kur- oder Erholungsheim oder Rehabilitationszentrum einweist bzw. einen Kurkosenzuschuss bewilligt. Für einen Aufenthalt in einem Rehabilitätationszentrum beträgt die maximale Leistungsdauer 60 Tage, in allen anderen Fällen 30 Tage. | € 37,11 pro Tag |
Pauschale bei bösartigen Neubildungen (Krebs) Wird 1 x während der gesamten Versicherungsdauer geleistet, wenn die versicherte Person nachweislich an einem malignen Tumor erkrankt. | € 1.517,91 |