Als Experten für betriebliche Gesundheitsvorsorge führen wir Sie spielend durch den Versicherungsdschungel, informieren Sie transparent über alle Details und kümmern uns um die Implementierung.
Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen zusammengefasst.
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Zusatz-Krankenversicherung
a) für alle Dienstnehmer oder
b) für eine Gruppe ab 20 Mitarbeitern,
unabhängig von Alter und Gesundheitszustand - die vom Dienstgeber finanziert wird.
Dieses Konzept bietet zahlreiche Benefits für Unternehmen und Mitarbeiter.
Die Betriebliche Gesundheitsvorsorge kann entweder
Die Gruppenkriterien müssen sachlich, betriebsbezogen und dürfen nicht willkürlich sein.
Unter Gruppen von Arbeitnehmern sind im Rahmen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots
zu verstehen.
Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig vom Alter der MitarbeiterInnen, vom Wohnsitzbundesland und vom gewünschten Leistungsumfang. Die Bandbreite beginnt bereits ab 35€ pro Mitarbeiter und Monat und reicht bis 230€ pro Mitarbeiter und Monat.
Im Gegensatz zu einer privaten Krankenversicherung ermöglicht die betriebliche Krankenversicherung die Versicherung aller MitarbeiterInnen und gewährleistet damit die vollständige Umsetzung des Gleichbehandlungsgebots. Risikozuschläge, Leistungseinschränkungen und Ablehnungen kommen für die Dauer der Firmenzugehörigkeit und bei anschließendem Pensionsantritt nicht zur Anwendung. Damit ist eine Diskriminierung von Personen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen völlig ausgeschlossen.
Die betriebliche Krankenversicherung steht in 3 Modellen zur Verfügung:
Wahlarzt ambulant
Übernimmt die Kosten von ambulanten Arzt- & Facharztkosten inkl. Alternativmedizin von Privat-, Wahl- oder Kassenärzten
Sonderklasse stationär
Ermöglicht kurze Wartezeiten + freie Wahl des besten Ärzteteams + freie Spitalswahl (inkl. Privatkliniken)
+ 2-Bettzimmer mit Hotelkomfort
Kombi-Paket
aus Wahlarzt ambulant & Sonderklasse stationär
Es gibt nur 2 Voraussetzungen:
JA, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand können alle MitarbeiterInnen versichert werden.
Ja, sowohl reine GmbH-GesellschafterInnen als auch geschäftsführende GesellschafterInnen können versichert werden.
Die betriebliche Krankenversicherung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung ist unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist nach Ablauf der 3jährigen Mindestvertragsdauer und danach 1 x jährlich zur Hauptfälligkeit möglich.
Bitte besuchen Sie unsere Seite Jetzt starten, auf der jeder Schritt genau beschrieben wird.
Selbstverständlich! Zu Vertragsbeginn können den jeweiligen Mitarbeitergruppen konkreten Leistungsmodelle zugeordnet werden.
Die Behandlung im Rahmen der Lohnverrechnung erfolgt analog zu einer Gehaltserhöhung. Die Versicherungsprämien sind Betriebsausgaben.
Die betriebliche Gesundheitsvorsorge erfüllt die Voraussetzungen zur steuerfreien Zukunftsvorsorge nach § 3 (1) Zi. 15 lit. a EStG. Damit gilt für Aufwendungen für Dienstnehmer bis 300 € / MitarbeiterIn / Jahr:
Für Dienstgeber:
Für Dienstnehmer:
Bei der betrieblichen Gesundheitsvorsorge können garantiert alle Mitarbeiter versichert werden, ohne Risikozuschläge, ohne Leistungseinschränkungen und ohne Ablehnungen. Dadurch sind Mehrkosten und frustrierte MitarbeiterInnen völlig ausgeschlossen.
Die Prämie wird vom Dienstgeber bezahlt.
Bei einer Gruppen-Krankenversicherung gibt es einen Rabatt auf die Prämie der Spitalskostenversicherung/Sonderklasse. Alle anderen Tarife werden nicht rabattiert. Risikozuschläge, Leistungseinschränkungen und Ablehnungen kommen zur Anwendung, falls risikorelevante Vorerkrankungen vorliegen – eine Gleichbehandlung ist dadurch nicht möglich.
Die vergünstigte Prämie wird vom Dienstnehmer bezahlt.
Der Mitarbeiter scheidet mit dem auf die Beendigung des Dienstverhältnisses folgenden Monatsersten aus der betrieblichen Krankenversicherung aus. Die Meldung erfolgt durch den Dienstgeber oder den Dienstnehmer selbst.
Der versicherte Dienstnehmer hat gem. § 178m VersVG das Recht, innerhalb eines Monats die Fortsetzung der Versicherung als Einzelversicherung zu beantragen. Das Weiterversicherungsrecht besteht auch für mitversicherte Angehörige. Die Weiterversicherung erfolgt nach Maßgabe der für die Einzelversicherung geltenden Pakete und Versicherungsbedingungen, d.h. Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und eine Kündigung können zur Anwendung kommen.
Neu aufgenommene Mitarbeiter müssen innerhalb von 3 Monaten in der betrieblichen Gesundheitsvorsorge aufgenommen werden, damit die Vorteile der nicht wirksamen Risikoprüfung (Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Ablehnungen kommen für die Dauer der Firmenzugehörigkeit nicht zur Anwendung) genutzt werden können.
Als Experten für betriebliche Gesundheitsvorsorge beraten wir Sie gerne und beantworten alle offenen Fragen.
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